Lösung für Vermittlergesetz
Ab dem 22. Mai 2007 (Vermittlergesetzes) hat jeder Vermittler die Beratungs- und Dokumentationspflicht zu erfüllen.
Beratung und Information der Versicherungsnehmer
Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages künftig besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren.
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz:
Neben dem Versicherungsmakler, der auf der Seite des Versicherungsnehmers und damit seines Kunden steht, muss auch der Versicherungsvertreter, der im Interesse eines Versicherungsunternehmens tätig ist, die Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.
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